Botschaft der Republik Jemen

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Registrierung jemenitischer Staatsangehöriger


Jemenitische Staatsangehörige haben sich umgehend nach der Einreise in die   Bundesrepublik Deutschland beim zuständigen Konsulat zwecks Registrierung zu melden. 

Vorzulegen sind der gültige Reisepass im Original, das Einreisevisum  bzw. die Aufenthaltserlaubnis sowie die Anmeldebescheinigung (Wohnung). 

Die Gültigkeit der Registrierung verfällt mit der Gültigkeit des Reisepasses.

| ©2010 Botschaft der Republik Jemen in Berlin