Registrierung jemenitischer Staatsangehöriger
Jemenitische Staatsangehörige haben sich umgehend nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland beim zuständigen Konsulat zwecks Registrierung zu melden.
Vorzulegen sind der gültige Reisepass im Original, das Einreisevisum bzw. die Aufenthaltserlaubnis sowie die Anmeldebescheinigung (Wohnung).
Die Gültigkeit der Registrierung verfällt mit der Gültigkeit des Reisepasses.


